Entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A 2 ist der Unternehmer angehalten, in regelmäßigen Abständen die im Labor vorhandenen elektrischen Geräte und Anlagen auf ihre Sicherheit und Fehlerfreiheit überprüfen zu lassen. Bedeutsam sind diese rechtsrelevanten Prüfnachweise v.a. auch aus versicherungstechnischer Sicht.

Zu unterscheiden ist beim Prüfrhythmus nach ortfesten (z.B. Gießmaschine, Abzugsesse, Kühlschrank, Klimagerät) und ortsveränderlichen Anlagen und Betriebsmitteln (z.B. Dampfstrahler, Rüttler, Dubliergerät, Pinbohrgerät, Keramikofen).
Nach der ersten Prüfung legt die Elektrofachkraft in Abhängigkeit den folgenden Prüfrhythmus fest.

Die DLG Dienstleistungsgesellschaft Gesundheit mbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei einem Vororttermin einer kompetenten, zugelassenen Elektrofachkraft alle im Labor vorhandenen elektrischen Anlagen und Geräte zu überprüfen, vorgeschriebene Plaketten und Prüfnachweise zu vergeben und ein Prüfprotokoll zur Dokumentation zu erstellen.

Preise*:

  Innungen mit
Rahmenvertrag
Innungen ohne
Rahmenvertrag
pro ortsveränder-
liches Gerät:
4,10 € 5,00 €
pro ortsfestes
Gerät:
5,60€ 6,25 €
pro ortsfester
Stromkreis:
6,60 € 7,50 €
Auswertungs- und
Dokumentationspauschale
nur ortsveränderliche Geräte:
25,00 € 28,00 €
Auswertungs- und
Dokumentationspauschale
ortfeste und ortsveränder-
liche Geräte und Anlagen:
45,00 € 50,00 €

* zzgl. MwSt

Bestellformular [28 KB]